1.) Wann wurde Schinderhannes geboren ?
Definitiv im Herbst 1779 nach Auswertung aller heute bekannten Quellen. Anderslautenden Veröffentlichungen (z.B. von Gensicke 1968, 1972, Nacken 1961, 1968, Petto 1973), die Schinderhannes’ Geburt auf 1777 oder 1783 setzten, lagen noch nicht so weitgehende Recherchen zugrunde.
Allerdings ist das genaue Geburtsdatum nicht bekannt. U.a. sind drei Gründe dafür plausibel: Entweder hatte der Pfarrer von Miehlen bei Nastätten bei der Übertragung seiner Notizen die entsprechende von der Taufe des Schinderhannes verloren (das Kirchenbuch ist aus Zetteln in Reinschrift übertragen worden), oder Schinderhannes ist im nahegelegenen Weidenbach geboren, wo das dortige Kirchenbuch verlorenging (hierfür sprechen seine eigenen Worte), oder er ist katholisch getauft worden (was nicht unüblich war; auch einige Geschwister von ihm sind katholisch getauft).
2.) Wo ist er geboren ?
Es sprechen gleichstarke Gründe dafür, daß er in Miehlen oder in Weidenbach (beide bei Nastätten im Taunus) geboren ist. Da aber keine Geburtsurkunde vorliegt, kommen auch andere Orte in Betracht. Bei seiner Gefangennahme in Schneppenbach im Februar 1799 notiert die Gendarmerie sogar, daß er aus der Umgebung von Bonn stammt.
3.) Gibt es direkte Nachfahren von ihm ?
Ja. Die treten aber nicht an die Öffentlichkeit.
Im übrigen gibt es einige Nachfahren aus der Linie seines Onkels, seines Vetters und aus der letzten Ehe seiner Geliebten, Julie Blasius. Nachfahren seiner Geschwister sind offenbar momentan noch nicht bekannt.
4.) Wieviele Personen hat er umgebracht bzw. wie oft war er an Mord/Totschlag beteiligt ?
Eine Zahl kann nach den heute vorliegenden Dokumenten aus juristischer Sicht nicht genannt werden. Sein Tatbeitrag am Tod des Plackenklos, des Juden Seligmann, des Kurmainzer Korporals in Kleinrohrheim und des Juden Löb aus Sötern, kann wegen fehlender Dokumente nicht vollständig ermittelt werden. Laut Endurteil und unter Berücksichtigung des französischen Rechts dieser Zeit war er nach Auffassung der Richter zumindest Helfer bei einem vorsätzlichen Totschlag (mit Wissen und Willen). Dies reichte aus, ihn als „Assassin“ zu bezeichnen. Die heutige Übersetzung als „Mörder“ ist jedoch unzutreffend.
5.) Wieviele Geliebte hatte er ?
Der Sage nach neun, nachweislich vier (Elise Werner, Ami Schäfer, Catharina Pfeiffer, Margarethe und Julchen Blasius).
6. ) Wie weit reichen seine Straftaten ?
Nach seinen Worten von Södel (Wetterau) im Norden bis Bayerthal (Odenwald) im Süden. Nach sehr glaubhafter Quelle des Räuberjägers Keil im Norden bis Fahr (nördlich Neuwied). Nach einem weiteren, ebenfalls glaubhaften historischen Dokument fand ein Raub auch im Süden bei Kehl am Rhein statt. Das Opfer, eine englische Touristin, traf er einige Zeit darauf in Köln wieder.
7.) Gab es eine Schinderhannes“bande“?
Nein ! Der Begriff wurde allerdings damals (und heute noch) wahllos benutzt. Von einer Bandentätigkeit mit Bückler als Anführer kann man nach der heutigen Begriffsbestimmung nicht sprechen (damals gab es keine Definition, der Begriff unterschied sich aber wohl nicht vom heutigen). Danach ist eine Bande eine Gruppe von – mindestens drei – Personen, die sich ausdrücklich oder stillschweigend zur Verübung fortgesetzter, im Einzelnen noch ungewisser Diebes- oder Raubtaten verbunden hat. Bei den Straftaten, an denen Bückler mitwirkte, ist ein innerer Zusammenschluß der beteiligten Personen, der über die jeweils geplante Tat hinausging, nur in Ausnahmen erkennbar.
Hier kann man noch differenzieren: Bis zu seiner Inhaftierung in Simmern 1799 war der junge Bückler eine Zeitlang dem erfahreneren Dieb Niklas Nagel, später dem Roten Fink gefolgt. Zwei Personen stellen jedoch noch keine Bande dar. Auch von einer Anführerschaft Bücklers kann hier keine Rede sein. Nach seiner Flucht aus Simmern geht er zwar zu Raubüberfällen mit mehreren Personen über, diese wechselten aber meist von Tat zu Tat. „Auch könne er sie nicht seine Bande nennen, denn der Zufall hätte sie so zusammen geführt, und einer so viel gegolten, wie der andere“, so Bückler in einem Verhör, verschwieg dabei aber, daß er einige Male ihm bekannte Spießgesellen eingeladen hatte, um auf einen Einbruch auszuziehen (so zum Beispiel in den Fällen Obermoschel, Waldgrehweiler und Laufersweiler). Oft standen ihm jedoch keine Bekannten zur Verfügung, so daß er wahllos Unbekannte zu Überfällen einlud: „Hans (...) schickte (umher), alle Strolchen, Abentheurer und Glüksjäger aus der Nachbarschaft zu sammeln.“ Lediglich 15 der 93 namentlich bekannten Mittäter begingen gemeinsam mit ihm mehr als sechs Straftaten, viele davon verteilt über mehrere Jahre (siehe Scheibe 2009, S.194 f., Tab.13). In dem Maße, wie sein Name bekannt wurde, wuchs jedoch auch die Akzeptanz der Räuber, ihn als Anführer zu anzuerkennen. Allerdings „galt die Stimmenmehrheit“, so daß oftmals der lauteste unter ihnen, offenbar nicht der wohl meist besonnenere Schinderhannes, die Führerschaft übernahm.
8.) Handelte Schinderhannes wie ein Robin Hood, wie ein Wohltäter ?
Nein. Allerdings spendierte er oft in den Hinterzimmern von Wirtshäusern den Tagelöhnern die Runden. Die Anerkennung dieser Leute bereitete ihm sichtlich Vergnügen. Einem Bauern verschafft er ein gestohlenes Pferd wieder (allerdings stahl er umgekehrt mehr als hundert Pferde). Die von ihm bei Schloßböckelheim überfallene Gruppe von Betteljuden erhielt ihre wenigen Habseligkeiten nur deshalb teilweise wieder, weil sie für ihn ohne Interesse waren. Es ist also weit übertrieben, ihn zu einem Robin Hood zu machen.
9.) War er brutal ? Ja. Gerichtspräsident Rebmann bezeichnete ihn nach Abschluß der Hauptverhandlung als "allerämsigsten", wenn es um Brutalität ging. Beispielsweise hatte er Elisabeth Frick aus Merxheim solange ein brennendes Licht unter die Achsel gehalten, bis sich eine tiefe, schmerzhafte Wunde gebildet hatte. In einem anderen (allerdings nicht bewiesenen) Fall hatte Schinderhannes einem Juden hunderte Schuhnägel ins Hinterteil geschlagen und ihn nackend nach Hause gehen lassen. |