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Nur wenig war bislang von der Hauptverhandlung des Schinderhannesprozesses bekannt. Erst vor kurzem konnte dazu umfangreiche Dokumente gefunden werden. Diese Quellen zeigen u.a., mit welcher entschlossener Brutalität gerade Schinderhannes vorgegangen war.

Folgend nun ein Ausschnitt aus der Rede des Gerichtspräsidenten des Mainzer Spezialtribunals, Rebmann, zu Beginn der Verhandlung am 24.10.1803. Nachdem Rebmann sich an die Richter und die Zeugen gewandt hatte, spricht er Bückler an:

"Und du, unglücklicher Jüngling, früh verleitet, die Bahn des Lasters zu betreten, hingerissen von Bedürfniß und Leidenschaft, vollendet zum Anführer von Räubern und Mördern in einem Alter, das sonst nur unschuldigen Lebensgenuß geweiht ist, allzufrüh berüchtigter Johannes Bückler ! Wenn die Reue, die du vom Augenblick an bezeugtest, wo dich der Arm der Rache ergriff, aufrichtig ist; wenn du die Gnade verdienen willst, um deren Erteilung du den ersten Consul gebeten hast; wenn du in jedem Fall deine zahlreichen Verbrechen durch eine gute Handlung versöhnen willst; so sey deinem Richter selbst zur Untersuchung der Wahrheit behülflich. Blicke frey ins Angesicht Deiner Mitschuldigen, deiner Verführer und Verführten, und unterstütze selbst durch deine Bekenntnisse die Entdeckungen der Zeugen, (...) so wirst du süße Beruhigung genießen, dir selbst sagen zu können: Ich war verführt, ich war Verbrecher, aber ich suche der Menschheit Dienste zu leisten (...)"